Ein Leitfaden
Kontaktieren Sie uns im Notfall unter der 24 Stunden erreichbaren Rufnummer 0171 670 63 55 oder
lassen Sie ihren Tierarzt die notwendigen Informationen weiterleiten:
- Namen des Tierbesitzers inkl. Anschrift und Mobilfunknummer
- Datum der Euthanasie oder Sterbedatum
- den genauen Standort des Tieres, wo die Abholung stattfinden soll
- den Namen, das Gewicht und das Stockmaß des Tieres
Achtung: Sie benötigen für die Überführung eine Ausnahmegenehmigung(gebührenpflichtig) nach §4 Abs. 2 TierNebG, essentieller Teil des Antrags ist die Bestätigung von Ihrem Tierarzt, dass Ihr Weggefährte keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gezeigt hat. Des Weiteren benötigen Sie den Equidenpass. Ein vorgefertigtes Formular können wir Ihnen gerne per Email zukommen lassen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden finden Sie hier
Gerne sind wir Ihnen bei den Formalitäten behilflich und stellen für Sie den Antrag auf die Ausnahmegenehmigung,
sobald die Bescheinigung des Tierarztes vorliegt.
Sobald alles vorliegt, das zuständige Veterinäramt die Ausnahmegenehmigung erteilt hat,
veranlassen wir die schnellstmögliche Abholung an der angegebenen Adresse.
Eine persönliche Begleitung unsererseits ist für uns selbstverständlich.